Rahmenbedingungen

Ablauf

Im Erstgespräch geht es darum uns kennenzulernen, einen Überblick über das Anliegen zu bekommen und gemeinsam zu besprechen, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Sie können sich ein Bild von mir, meiner Arbeitsweise und den Praxisräumlichkeiten machen. Sie müssen nicht direkt im Erstgespräch eine Entscheidung treffen, ob Sie fortfahren möchten und können sich gerne Zeit für die Entscheidung nehmen, ob Sie einen Therapieprozess bei mir starten möchten.

Ein Erstgespräch kostet 90€ und dauert 50 Minuten

Kosten

Eine Einheit (á 50 Minuten) kostet ebenso wie das Erstgespräch 90€. In begrenztem Ausmaß kann ich Sozialtarife anbieten. 

Eine Refundierung durch die Krankenkassen ist nicht möglich, da ich mich aktuell noch im Status in Ausbildung unter Supervision befinde. 

Absageregelung

Eine kostenlose Absage der Einheit ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach muss ich Ihnen die Einheit zum vollen Preis verrechnen, da die Raumkapazitäten für Sie reserviert sind.

Therapieintervall und Dauer

In der Regel findet ein Termin pro Woche statt. Im stets individuellen Therapieplan können wir auch ein anderes Intervall wählen. 

Die Dauer der therapeutischen Arbeit kann stark variieren und wird individuell im gemeinsamen Prozess definiert. Eine Einheit umfasst jeweils 50 Minuten. 

Was heißt „in Ausbildung unter Supervision“?

Ich befinde mich zur Zeit im letzten Abschnitt der Psychotherapie-Ausbildung und bin somit zur selbstständigen Berufsausübung unter regelmäßiger supervisorischer Begleitung berechtigt. Unter Supervision versteht man, die Besprechung meiner Arbeit mit einer erfahrenen Lehrpsychotherapeutin. Die Supervision unterliegt ebenfalls der Schweigepflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes. Durch diese engmaschige Begleitung unterliegt meine Arbeit einer besonders genauen Qualitätskontrolle.

Leider heißt das auch, dass Sie von den Krankenkassen keinen Teil der Kosten refundiert bekommen.

Schweigepflicht

Als Psychotherapeut (in Ausbildung unter Supervision) unterliege ich der Schweigepflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes. Gleiches gilt für meine Supervisorin. Die Inhalte der Psychotherapie unterliegen somit strenger Diskretion. Die Schweigepflicht ist eine der Grundlagen für einen vertrauensvollen Rahmen. Genaueres zum rechtlichen Hintergrund finden Sie unter folgendem Link.

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